Karl-Heinz' Tagebuch

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Ich räumte ein, dass Ausnahmen vom vorgenannten Verfahren zwar möglich seien, u.a. da "Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich seien, keine Geschosse seien", doch diese Ausnahmeregelung, so führte ich weiter aus, könne in diesem Fall keine Anwendung finden, da eine ein-etagige Bauausführung beantragt werde. Zu einem weiteren Konflikt mit der Kundin kam es, als diese einräumen musste, dass es nicht völlig auszuschließen sei, dass Canis lupus familiaris in der beantragten Bauanlage Geschäfte verrichten könne, was, wie ich erklärte, selbstverständlich zur Folge habe, dass die Vorschriften zu Errichtung gewerbsmäßig genutzter Bauanlagen und Verkaufsräume Anwendung finden müssten. Ich verwies die Kundin darauf, dass sie in diesem Fall zunächst ein Gewerbe mittels Formular G10 anzumelden habe. Als ich gerade im Begriff war, auf Formular A110 das Gewerbe und dessen Zweck zu bestimmen, schöpfte ich aufgrund des exotischen Rufnamens "Hasso" des späteren Nutznießers der beantragten Bauanlage Verdacht, es könne sich um einen Fall illegaler Einwanderung in Verbindung mit illegaler Beschäftigung in der gewerbsmäßig zu nutzenden Bauanlage handeln. Auf Nachfrage gestand die Kundin, Hasso aus dem Urlaub mitgebracht zu haben, woraufhin ich erklärte, dass dieser postwendend auszuweisen sei, sofern es sich nicht um einen Fall politischer Verfolgung handele. Die Kundin stellte selbstbewusst fest, dass "Hasso" unpolitischer Natur sei, woraufhin ich ihr das Formular R55 zur Beantragung der Ausweisung mit der Bitte, es innerhalb von 14 Tagen unterschrieben einzureichen, aushändigte. Die Kundin verließ schließlich das Arbeitszimmer, ohne den Antrag zur Errichtung der vorbezeichneten Bauanlage abzuschließen. Da ich jedoch davon auszugehen hatte, dass die Kundin die Errichtung dennoch vornehmen würde, verständigte ich die Kollegen P. und H. vom hiesigen Ordnungsamt und wies diese an, in nächster Zeit das Grundstück der Kundin, deren Anschrift ich in einer neu angelegten Laufmappe weitermeldete, zu überwachen, um die Einhaltung der Bauvorschriften und der weiteren, Anwendung findenden Gesetze sicherzustellen. Nach Abschluss der heutigen Beratungsphase legte ich um 12.00 Uhr die standardmäßige Mittagspause an, wobei sich vor der Raum-Flur-Trennungsvorrichtung des Raumes 235 noch ein weiterer Kunde befand. Diesem teilte ich über die Türsprechanlage mit, dass er in der nächsten Kalenderwoche am Mittwoch um 08.30 Uhr wiederkommen könne, um sein Anliegen vorzubringen.

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